Ein Wertgutachten ist eine Ermittlung des Marktwertes im Sinne des § 194 Baugesetzbuch, z.B. für


- Immobilien An- und Verkauf
- steuerliche Zwecke
- Erbauseinandersetzung
- Gerichtsverfahren
- Vermögensaufstellungen
- Scheidung
- Zwangsversteigerungen

Folgende Objekte kann ich für Sie bewerten:

- Ein-/Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Teileigentum
- Gewerbeobjekte
- Stellplätze/Garagen
- Rechte, z.B. Erbbaurechte, Wohnrechte
- Grundstücke
- Renditeobjekte

Eine Immobilienbewertung ist sinnvoll beispielsweise zur Ermittlung eines realistischen Kaufpreises beim Ankauf oder Verkauf, zur Bilanzierung, zur Finanzierung, zur Ermittlung eines realistischen Wertes bei Erbauseinandersetzungen o.ä.

Ein Verkehrswert-Gutachten besteht aus einer Objektbeschreibung, einer Bewertung mit geeigneten Wertermittlungsverfahren sowie einer begründeten Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen.

Hierbei werden natürlich alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt.

Die üblichen Wertermittlungsverfahren sind:

  • Das Sachwertverfahren

  • Das Ertragswertverfahren

  • Das Vergleichswertverfahren

Je nach Objektart und den verfügbaren Daten wähle ich dann das/die für die Wertermittlung geeigneten Verfahren aus. Nach Sichtung der Objektunterlagen und Inaugenscheinnahme der Immobilie, natürlich unter Berücksichtigung des Zustands und evtl. Mängel, erstelle ich für Sie ein Gutachten, aus dem Sie den realistischen Wert der Immobilie entnehmen können.

Die Kosten für ein  Gutachten hängen ab von dem zu bewertenden Objekt und dem Umfang des Gutachtens, das Sie in Auftrag geben. Oft reicht ein Kurzgutachten, teilweise wird aber auch ein komplettes Verkehrswertgutachten benötigt, beispielsweise für Gerichtsverhandlungen. 

Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.